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beschäftigungsbegleitende Betreuung

Individuelle ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

SGBII §16e und §16i jew. Abs. 4

Förderung durch Teilhabechancengesetz

Durch eine ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) unterstützen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, um für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Arbeitgeber stellt seine Mitarbeiter (nach §16e SGB II innerhalb der ersten sechs Monate und nach §16i SGB II innerhalb der ersten zwölf Monate) für die Coachingtermine frei.

Schritte zum Erfolg

Gefördert wird die ganzheitliche Begleitung durch das Jobcenter Deutsche Weinstrasse.

1. Förderzusage

Nach der Förderzusage durch das Jobcenter beginnt unsere Serviceleistung. Der Einstiegstermin, die Dauer und die Inhalte werden individuell festgelegt.

2. Coaching

Ihr individuelles und persönliches Coaching erfolgt auf Grundlage der gemeinsam getroffenen Vereinbarungen und Förderplanung. Der Umfang wird individuell und nach Bedarf festgelegt. I. d. R. umfasst eine Coachingstunde 60 Minuten und kann bei Ihrem Arbeitgeber, bei der DAA oder an einem anderen, neutralen Ort erfolgen.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Regelmäßige Sprechstundenangebote
  • Betriebsbesuche
  • Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
  • Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsbetrieben
  • Beratung und Einzelfallhilfe
  • Soziale Aktivierung
  • Aufbau von Tagesstrukturen
  • Aufsuchende Betreuung
  • Hilfen bei Behördengängen / Antragstellungen
  • Verhaltenstraining
  • Informationen zur Zusammenarbeit mit Dritten
  • Beratung der Bedarfsgemeinschaft in Fragen, die zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind
  • Feststellung von Integrationsfortschritten
  • Förderung des Überganges in den regulären Beschäftigungsmarkt
  • Erstellen, Abstimmen und Fortschreiben der individuellen Förderplanung
  • Zielvereinbarungen treffen, dokumentieren und nachhalten

Ziel der Maßnahme

Das vorrangige Ziel ist die erfolgreihe und dauerhafte Aufnahme beziehungsweise Fortführung einer Tätigkeit im Arbeitsmarkt. Hierbei sollen individuelle Hemmnisse durch eine intensive Begleitung beseitigt werden. Dies beinhaltet Probleme im beruflichen sowie in alle Belangen des privaten Bereichs, die einer erfolgreichen Tätigkeit entgegenstehen.

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr 

Infoflyer beschäftigungsbegleitende Betreuung
Ortsschild Bad Dürkheim

Information und Beratung

Um Sie umfassend über unser Angebot sowie Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns Ihren persönlichen Beratungstermin.

  • DAA Bad Dürkheim
    Weinstraße Nord 33
    67098 Bad Dürkheim
    Telefon 06322 9414213